| Nach den Vorschriften
BGV D27 bzw. früher UVV 48 / VBG 36 der Berufsgenossenschaften
müssen Fahrer von Flurförderzeugen ihre Befähigung
nachgewiesen haben. Zu den Flurförderzeugen gehören
nicht nur Gabelstapler mit Fahrersitz sondern auch kleine Schlepper
im Flughafeneinsatz, Kommissionierstapler und LKW Mitnahmestapler.
Weiterhin gehören die am Bau gebräuchlichen
Teleskopstapler zu den Flurförderzeugen.
Folglich müssen auch die Fahrer dieser Maschinen den von
der BG geforderten Nachweis haben.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den Allgemeinen
Teil in einem eintägigen Kurs bei unseren durch die BG geschulten
Ausbilder nachzuweisen. Dieser beinhaltet einen theoretischen
sowie praktischen Teil und wird beim erfolgreichen Abschluss der
Theorie- und Praxisprüfung durch einen Schein bestätigt.
Für Anfänger ohne Erfahrungen mit Gabelstaplern,
bieten wir einen individuellen Vorbereitungskurs an. In diesem
lernen Sie das Gerät kennen und können unter fachkundiger
Aufsicht verschiedene Aufgaben üben.
Vorläufige Termine
30.06.2007 |
Kirn |
14.07.2007 |
Illingen |
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Bei weniger als 5 Teilnehmern behalten
wir uns vor den Kurs zu stonieren. |
Gerne bieten wir größeren Gruppen
(max. 15 Personen) einer Unternehmung einen individuellen Termin
an.
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Informationen und Anmeldung zum Kurs
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