Führerschein zum Führen von Flurförderzeugen nach BGG 925

 

Nach den Vorschriften BGV D27 bzw. früher UVV 48 / VBG 36 der Berufsgenossenschaften müssen Fahrer von Flurförderzeugen ihre Befähigung nachgewiesen haben. Zu den Flurförderzeugen gehören nicht nur Gabelstapler mit Fahrersitz sondern auch kleine Schlepper im Flughafeneinsatz, Kommissionierstapler und LKW Mitnahmestapler.

Weiterhin gehören die am Bau gebräuchlichen Teleskopstapler zu den Flurförderzeugen. Folglich müssen auch die Fahrer dieser Maschinen den von der BG geforderten Nachweis haben.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den Allgemeinen Teil in einem eintägigen Kurs bei unseren durch die BG geschulten Ausbilder nachzuweisen. Dieser beinhaltet einen theoretischen sowie praktischen Teil und wird beim erfolgreichen Abschluss der Theorie- und Praxisprüfung durch einen Schein bestätigt.

Für Anfänger ohne Erfahrungen mit Gabelstaplern, bieten wir einen individuellen Vorbereitungskurs an. In diesem lernen Sie das Gerät kennen und können unter fachkundiger Aufsicht verschiedene Aufgaben üben.

Gerne bieten wir größeren Gruppen (max. 15 Personen) einer Unternehmung einen individuellen Termin an.