Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der Baumaschinen Holzhauser GmbH

 

  1. Beginn der Mietzeit
    Die Mietzeit beginnt am Tag der Abholung bzw. der Bereitstellung (Terminvereinbarung) und endet am Tage der Rückgabe, ungeachtet etwaiger Stillstandzeiten.
  2. Arbeitszeit
    Der Berechnung liegt der normale 8-Stundentag zugrunde. Sollte eine höhere Belastung erfolgen, wird der Tagessatz auf die zusätzlichen Stunden umgelegt. Die Mindestmiete ist der jeweilige halbe Tagessatz.
  3. Unterhaltspflicht
    Das Mietgerät darf nicht überlastet werden, Ölstände und sonstige Kontrollen müssen alle 6 -8 Stunden durchgeführt werden. Der Mieter haftet bei Verlust durch Diebstahl, Feuer oder Transportschäden in Höhe des angegebenen Versicherungswertes des Gerätes. Bei längeren Mietzeiten hat der Vermieter das Recht, Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Alle Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters.
  4. Sonstige Pflichten des Mieters
    Wird ein Gerät beschädigt oder verschmutzt zurückgeliefert, trägt der Mieter die Kosten der Reinigung bzw. Instandsetzung.
  5. Zahlung
    Die Miete ist sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig. Kurzfristige Mieten sind bar oder per Euroscheck zu Zahlen. Bei Großgeräten kann die Miete im voraus berechnet werden.
  6. Kündigung
    Der Mietvertrag kann von Seiten des Vermieters fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter seine Rechnung nicht zahlt, über das Vermögen des Mieters ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eingeleitet wird oder der Mieter gegen vorgenannte Bestimmungen verstößt.
  7. Sonstige Bestimmungen
    Alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.
  8. Vermietung von Kränen
    Wir bitten Sie, die angegebenen Bedingungen für den Transport, Aufbau, Abbau genaustens zu beachten. Es entstehen Ihnen bei Nichtbeachtung Mehrkosten.
    1. Die Baustellenaus- und -einfahrten müssen ausreichend frei und ausreichend befestigt sein.
    2. Die Rangierarbeiten dürfen 30 Minuten nicht überschreiten.
    3. Der Standplatz für den Kran muß eben, ausreichend befestigt und entsprechend der Krangröße groß genug sein. Für den Standplatz und die Zufahrt ist der Auftraggeber verantwortlich.
    4. Es muss ein geeigneter, zugänglicher Stromanschluß, ein Steuerpult für den Kran und genügend Holz für den Unterbau vorhanden sein. Ein eventuell notwendiges Schienengleis ist bereit zu stellen.
    5. In dem Pauschalbetrag sind keine Reparaturarbeiten, Pflegearbeiten, Wartezeiten, längere Rangierarbeiten, Störungsbeseitigungen o. ä. Mehraufwendungen enthalten. Eventuell anfallende Arbeiten werden zu den üblichen Stundensätzen pro Monteur, LKW oder Fahrwerk abgerechnet.
    6. Eine berechtigte Person (z. B. Kranfahrer, Polier, Bauleiter oder Besitzer) muss vor dem Beginn der Montage bzw. der Rangierarbeiten den Standplatz und die Ausrichtung des Krans festlegen. Die geltenden Sicherheitsvorschriften (z. B. Sicherheitsabstand zu Gebäuden) sowie die Anforderungen an die Umgebung (z. B. die Bodenbeschaffenheit) sind von der verantwortlichen Person einzuzhalten, zu überwachen bzw. zu garantieren. Insbesonders der notwendige Abstand zur Baugrube ist einzuhalten bzw. zu überprüfen.
    7. Sollten durch eine mangelnde Vorbereitung bzw. durch einen Verstoß gegen die vorstehnde Punkte Wartezeiten entstehen oder ein Abbruch der Arbeiten notwendig werden, so werden die zusätzlichen Kosten für eine erneute Anfahrt der Monteure und Fahrzeuge zum Pauschalpreis hinzuaddiert.
    8. Nach der Vollendung der Arbeiten muß eine vom Auftraggeber zeichnungsberechtigte Person zur schriftlichen Bestätigung des ordnungsgemäßen Abschlusses der Montagearbeiten und Einstellung aller notwendigen Endschalter sowie Überlasteinrichtungen zugegen sein.

     


Weitere wichtige Informationen für die Vermietung

  • Radlader, Minibagger und Mobilbagger werden nur an Privatkunden gegen eine Kaution ab 500,- € vermietet.
  • Alle Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • Wochen- und Monatspreise können angefragt werden.
  • Weitere Kautionen behalten wir uns vor.
  • Der Berechnung liegt der 8 Stunden Tag zugrunde.
  • Der Mindestmietsatz bei der Miete von Stützen beträgt 5,- €.
  • Privatkundschaft bitte Personalausweis vorlegen.
  • Diebstahlversicherung ab Kompressor und größere Mietmaschinen sind Pflicht.
  • Für Schädem die durch Be- und Entladen entstehen wird nicht gehaftet.