Baustellenvorbereitung Turmdrehkrane
Der Transport, die Montage und Demontage sind komplexe Vorgänge mit hohem logistischen Anforderungen. Eine schnelle und termingerechte Ausführung Ihres Auftrags ist nur durch gute Vorbereitungen möglich. Störungen vor oder während des Montageprozesses haben meistens Verzögerungen in der Fertigstellung und Mehrkosten zur Folge. Mit den folgenden Informationen können Sie diese Störungen im Bauablauf verhindern.
Öffentlicher oder werksinterner Verkehr sowie Genehmigungen
In Ihren Verantwortungsbereich als Auftraggeber fällt unter anderem.
- Wege-, Straßensperrungen und Parkverbote sowie die Genehmigungen, Ausführung und Durchsetzung der Maßnahmen.
- Demontage sowie Montage von Stromkabel oder Straßenbeleuchtungen.
- Interne und externe Arbeitsgenehmigungen für die Ausführung am vorgesehen Kranstandort (bspw. Industrieanlage, Absprache mit Werksschutz oder Arbeitssicherheit).
- Genehmigung für Ausführung der Arbeiten an Feiertage oder Nachts.
- Genehmigungen für Montagen im kontrollierten Luftraum (bspw. Flughäfen).
- Einholung von schriftlichen Genehmigungen zum Abstellen des Krans auf fremden Grundstücken sowie dem Überschwenken von Grundstücke, Einrichtungen oder Objekten Dritter (Deutsche Bahn, Energieversorge, Grundstückseigentümer).
Zufahrt, Zugang und Aufstellort des Krans
Der Platzbedarf richtet sich nach der Krangröße und Kranart. Folgende Zeichnungen geben schematisch einen Überblick über die Größe des Kranplatzes. Die exakten Werte finden Sie in den Kurztabellen bei den technischen Datenblättern. Aufgrund der Länge des Transportzuges muss der Kranplatz bei der Montage und Demontage deutlich größer sein als im Betrieb und auch außerhalb des eigentlichen Kranplatzes ausreichend Montageraum verfügbar sein.
In Ihren Verantwortungsbereich als Auftraggeber fällt unter anderem.
- Die Abmessungen sowie Tragfähigkeit der Zufahrten sowie der Montage- und Aufstellplatz müssen für schwere Fahrzeuge mit ca. 12.000 kg Achslasten geeignet sein (bspw. LKW Sattelzügen, LKW Gliederzügen, Autokränen)
- Beseitigung von Baumaterial, Gerüsten, Gräben oder sonstigen Störkanten und Hindernissen.
- Ausreichender Aufstell- und Montageraums mit einer Ebenheit von +/- 2 cm oder maximal 2 % Gefälle und fachgerechter Vorbereitung der Aufstellfläche (bspw. verdichtete Schotterung, statische berechnete Bodenplatte oder Streifenfundamente).
- Ein fachgerechter Unterbau unter den Kran oder Autokran muss möglich sein. Ein Mehrbedarf an Harthölzern über die übliche Menge (2 Lagen pro Fuß) ist vom Auftraggeber zu stellen oder wird kostenpflichtig berechnet.
- Kennzeichnung der Kranmitte auf der Aufstellfläche mit einem Kreuz.
- Notwendige Beleuchtung aufgrund schlechter Sichtverhältnisse (bspw. Verschattung, Nachtarbeit).
Beispiel für Aufbauabstände Konkrete Werte zu den einzelnen Kränen erhalten Sie in unseren technischen Merkblättern | Fachgerechter Unterbau für Untendreher Ausführung auch mit Fundamentplatten möglich |
Platzbedarf für Aufstellung eines Fundamentkreuzes Konkrete Werte zu den einzelnen Kränen erhalten Sie in unseren technischen Merkblättern | Vergleich falscher und korrekter Unterbau für Untendreher |
Neben ausreichenden Platzverhältnissen muss der Kranplatz auch die notwendige Tragfähigkeit bieten, um die auftretenden Auflagerkräfte abtragen zu können. Richtwerte für die auftretenden Kräfte finden Sie in den technischen Datenblättern. Die exakten Werte erhalten Sie auf Nachfrage von uns. Notwendige Sicherheitsfaktoren aufgrund problematischer Einflüsse (bspw. Hohlräume, Bodenbeschaffenheit) sind vom Auftraggeber festzulegen.
In Ihren Verantwortungsbereich als Auftraggeber fällt unter anderem.
- Gültiger, schriftlicher Nachweis eines Statikers über die Tragfähigkeit des Aufstellortes.
- Alle Sicherheitsabstände zu Böschungen, Baugruben, anderen Kränen, Gebäuden oder sonstigen Hidernissen sind gemäß der gültigen Richtlinien (BG, gesetzliche Vorgaben, Werknormen, etc.) einzuhalten.
- Nachträgliche Erdarbeiten im Lasteinflussbereich sind untersagt und müssen vom Statiker und dem Auftragnehmer freigegeben werden. Nicht genehmigte Erdarbeiten können zur Stilllegungen bzw. dem kostenpflichtigen Notabbau des Krans führen. Die Entscheidung über diese Maßnahme obliegt dem Auftragnehmer. Eine Leistung der Bruchversicherung im Schadensfalle kann bei Verschulden des Auftraggebers verweigert werden.
Wir werden keinen Kran montieren, dessen Aufstellung gegen die Regeln der BG Bau verstösst. Sollte es Zweifel oder Unsicherheiten bezüglich des Aufstellortes bestehen, werden wir ohne vorherige, schriftliche Freigabe eines Sachverständigen (Statiker, Bodengutachter) keine Montage vornehmen. Der Böschungswinkel ist im Zweifel durch den Auftraggeber schriftlich nachzuweisen (bspw. Vermesser).
Betrieb des Krans, Werbung, zusätzliche Ausrüstung
Während des Betriebs ist die Betriebsanleitung sowie die Vorschriften der BG Bau zu beachten.
In Ihren Verantwortungsbereich als Auftraggeber fällt unter anderem.
- Ausreichend dimensionierter Stromanschluss mit passendem FI-Schutzschalter gemäß den gültigen VDE Richtlinien. Die maximale Entfernung des Übergabepunktes von der markierten Kranmitte am Aufstellort ist den technischen Merkblättern zu entnehmen.
- Der Kran muss sich außer Betrieb frei im Wind drehen können.
- Alle vorgeschriebenen Abstände zu anderen Objekten (Kräne, Maschinen, Gebäude, Gleisanlagen, Stromleitungen) sind einzuhalten.
- Einhaltung der Wartungs- und Bedienvorschriften des Herstellers. Schäden aufgrund von Gewalt, unsachgemäßer Bedienung oder unterlassener Wartung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Tägliche Sichtkontrolle des Krans und seiner Bauteile sowie die Wartung gemäß Herstellervorgabe durch den Bediener.
Folgende Sicherheitsabstände sind immer einzuhalten:
- Ein Abstand von mindestes 0,50 m zu beweglichen Kranteilen.
- Es gilt ein Mindestabstand von 2,00 m zwischen der Auslegerspitze und einem Hindernis.
- Es gilt ein Mindestabstand von 4,00 m zwischen der Oberkante eines Hindernisses (Gebäude, Obergurt Kran, A-Bock Kran, etc.) und der Hakenhöhe des höheren Krans (= oberste Position Hakenflasche).
- Ein Abstand von 2,50 m zu unbeweglichen Kranteilen.
- Bei elektrischen Leitern mit einer Spannung
- von > 50.000 V sind mindestens 5,00 m einzuhalten.
- von < 50.000 V sind mindestens 4,00 m einzuhalten.
- mit unbekannter Spannung sind mindestes 5,00 m einzuhalten.
- Die Werte für den Sicherheitsabstand müssen auch beim Ausschwingen von Leitungsseilen, Lasten, Tragmitteln und Lastaufnahmemitteln gewährleistet sein. Die Kranabmessungen, bei der Verwendung von Anbaugeräten deren Bewegungen, gegebenenfalls der Aufenthalt von Personen auf Kranen sind entsprechend zu berücksichtigen.
- Weiterhin sind die Vorschriften bzgl. der Sicherheitsabstände der DIN VDE 0105-1 "Betrieb von Starkstromanlagen; Allgemeine Festlegungen" sowie der DGUV Vorschrift 52 § 39 "Einsatz bei Gefahren durch elektrischen Strom" einzuhalten.
- Bei einer nahen Aufstellung an einer Stromleitung ist im Zweifel der Energieversorger zu kontaktieren.
Der Kran kann mit zusätzlicher Ausrüstung (Lampen. Werbeschilder, Werbefahnen, Banner, etc.) ausgestattet werden. Dabei ist folgendes zu beachten.
- Der An/Abbau ist nicht im Montagepreis und die Gestellung nicht im Mietpreis inbegriffen und werden gesondert berechnet.
- Die Anbauten müssen den allgemeinen Bestimmungen sowie den Vorschriften des Herstellers gemäß Betriebsanleitung entsprechen. Notwendige (statische) Nachweise und Schäden aufgrund der Anbauten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Sollten Werbekästen, Werbefahnen, Werbebanner oder ähnliche Werbemittel vom Auftraggeber gestellt werden, ist passendes und ausreichendes Befestigungsmaterial vom Auftraggeber zu stellen. Im Zweifel ist ein statischer Nachweis zu erbringen.
- Das Anbringen von zusätzlicher Ausrüstung kann zu Einschränkungen bei der Traglast bzw. der maximalen Hakenhöhe führen. Notwendige statische Nachweise gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die aufgeführten Vorschriften und Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur der allgemeinen Information. Weitere Hinweise erhalten Sie u. a. von Ihrer BG Bau, aus fachspezifischen Dokumenten oder der Betriebsanleitung.
- Allgemeine Vertragsbedingungen der Holzhauser GmbH Baumaschinen für Kranmontagen und -vermietungen
- BG Bau Turmdrehkrane Aufstellung
- BG Bau Turmdrehkrane Betrieb
- BG Bau BGV D6
Teilweise handelt es sich bei den aufgeführten Anforderungen um gesetzliche Regelungen. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer BG Bau und deren fachspezifischen Dokumenten (bspw. ) oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Die hier aufgeführten Hinweise müssen in jedem Fall durch den Betreiber (= Mieter) vor Ort geprüft werden. Eine Haftung für die aufgeführten Informationen ist ausgeschlossen.
Bilder wurden von Manitowoc und der BG Bau übernommen.