Miet- und Montagebedingungen für Turmdrehkräne
1. Die Montage/Demontage von Zusatzausrüstung ist nicht enthalten, kann aber gegen gesonderten Nachweis durchgeführt werden. (Lampen, Werbeschilder, Werbefahne).
2. Das Angebot gilt vorbehaltlich einer Baustellenbesichtigung.
3. Notwendige Straßensperrungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Geeignete, befestigte Zufahrten für Achslasten bis zu 13.000 kg sind bereitzustellen.
5. Ein ausreichender, stabiler und befestigter Montage- und Demontageplatz. Gleiches gilt für den Standplatz eines eventuell notwendigen Autokrans. Falls notwendig ist eine Beleuchtung aufzustellen. Das Fundament muss die Möglichkeit für einen fachgerechten Aufbau des Krans bieten.
6. Die Bodenstabilität zur Aufnahme der Ecklasten muss vorhanden sein. Im Zweifel erhalten wir von Ihnen eine Statik.
7. Der Sicherheitsabstand zur Baugrube ist immer einzuhalten.Auch bei nachträglichen Aushubarbeiten.
8. Ein passener Stromanschluss am Kranfuss und notwendige Verlängerungskabel sowie eine Absicherung des Krans nach den VDE Richtlinien ist bereitzustellen. 2 m Anschlusskabel sind am Kran vorhanden.
10. Bei Übergabe muss ein unterschriftsberechtigter Mitarbeiter die Leistung abnehmen.
11. Montagen und Demontage nur am Tag innerhalb der regulären Arbeitszeiten (07:00 bis 17:00, Montag - Freitag). Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gegen gesonderten Nachweis.
12. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Genehmigungen sowie alle Prüfgewichte für eine Lastprobe.
13. Sollten nachträglich Störkanten oder Hindernisse eine größere Ausladung bzw. einen größeren Autokran erfordern, wird dies gesondert berechnet.
14. Die Wartungs- und Bedienvorschriften des Herstellers sind einzuhalten. Gewaltschäden, Beschädigungen durch unsachgemäße Bedienung oder unterlassene Wartung gehen zu Lasten des Mieters.
15. Der Schwenkbereich des Krans muss frei von Gleisen und Stromleitungen sein. Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Vorschriften der Deutschen Bahn sind einzuhalten.
16. Die Miete ist monatlich und vorab zu entrichten. Die Mietbasis beträgt 170 Stunden und erhöht sich um 1/170 pro Stunde bei Mehrnutzung.
17. Folgekosten bzw. Mietminderung bei Stillstand können nicht geltend gemacht werden.
18. Anschlag- und Lastaufnahmemittel gehören nicht zum Lieferumfang des Krans
19. Belastungsschäden durch den Kran bzw. Autokran können nicht geltend gemacht werden.
20. Kanthölzer zur Montage bzw. Demontage sind bereit zu stellen.
21. Ist für die Aufstellung eines Untendrehers ein Autokran notwendig, so wird dieser gegen gesonderten Nachweis berechnet.
22. Eine notwendige Gleisanlage wird vom Auftraggeber gestellt und montiert.
23. Eine wind- oder wetterbedingte Absage oder Verlegung der Montage bzw. Demontage ist möglich. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
24. Der Auftraggeber ist für die Beschaffung aller notwendiger Genehmigungen zur Aufstellung des Krans verantwortlich (bswp. Deutsche Flugsicherung).
Diese Bedingungen müssen an allen notwendigen Montagetagen erfüllt sein. Ausfallbedingte Folgekosten können wir nicht übernehmen. Wir behahlten uns einen Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung vor.