Miet-und Montagebedingungen für Turmdrehkräne

Miet- und Montagebedingungen für Turmdrehkräne

 

  1. Das Angebot gilt vorbehaltlich einer Baustellenbesichtigung. Weiterhin behalten wir uns vor, geplante Montage-/Demontagetermine zu verschieben, wenn die Notwendigkeit bei einer vorhergehenden Baustellenbesichtigung festgestellt wird.

  2. Die Montage/Demontage von Zusatzausrüstung ist nicht enthalten, kann aber gegen gesonderten Nachweis durchgeführt werden.(Lampen, Werbeschilder, Werbefahne, Gleisanlage).

  3. Der Auftraggeber ist für die Beschaffung aller notwendiger Genehmigungen (bspw. Straßensperrungen) zur Aufstellung des Krans verantwortlich (bswp. Deutsche Flugsicherung).

  4. Geeignete, befestigte Zufahrten für Achslasten bis zu 13.000 kg und LKW Sattelzüge sind bereitzustellen.

  5. Es ist tein ein ausreichend großer, stabiler und befestigter Montage- und Demontageplatz sowie Standplatz für einen eventuell notwendigen Autokrans bereitzustellen. Falls notwendig ist eine Beleuchtung aufzustellen.

  6. Basis für die Vermietung ist die Windzone C25. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Windzone zuständig und muss ggf. ein Gutachten einholen, Sollte eine höhere Windzone notwendig sein, ist der Auftragnehmer umgehend zu informieren. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Der Auftraggeber hat die Windverhältnisse am Bauvorhaben zu prüfen. Dies gilt auch für zukünftige Veränderungen aufgrund von Bautätigkeiten in der weiteren Umgebung. Gegebenenfalls muss er ein Gutachten einholen. Sollte die Windlast steigen, ist der Auftragnehmer umgehend zu informieren. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  8. Der Auftraggeber ist für die Aufbauprüfung (bspw. für Fundamentanker) verantwortlich.

  9. Der Aufstellort des Krans bzw. Autokrans muss die Möglichkeit für einen fachgerechten Aufbau des Krans bieten. Kanthölzer zur Montage bzw. Demontage sind bereit zu stellen.

  10. Die Bodenstabilität zur Aufnahme der Ecklasten muss vorhanden sein und ggf. durch einen Bodengutachter sowie Statiker nachgewiewsen werden. Die zulässige Bodenpressung richtet sich nach DIN 1054. Unsere Monteure sind berechtigt die Montage-/Demontagearbeiten jederzeit folgenlos abzubrechen, falls während der Montage-/Demontage Zweifel an der Tragfähigkeit aufkommen (bspw. Setzungen).

  11. Vom Auftragnehmer bereitgestellte Pläne für Betonfundamenten (inkl. Bewehrung) für bspw. Verankerungsfüße stellen unverbindliche Vorschläge dar. Diese sind von einem Statiker auf die Beanspruchungsgerechte Ausführung zu Prüfen.

  12. Alle Sicherheitsabstände sind immer einzuhalten. Dazu gehören besonders die Abstände zu stromführenden Leitern oder zur Baugrube (auch bei nachträglichem Aushub).

  13. Belastungsschäden durch den Kran bzw. Autokran können nicht geltend gemacht werden.

  14. Ein passener Stromanschluss am Kranfuss und notwendige Verlängerungskabel sowie eine Absicherung des Krans nach den VDE Richtlinien ist bereitzustellen. 2 m Anschlusskabel sind am Kran vorhanden. Die Erdung (bspw. Einschlag Kreuzerder) erfolgt durch den Auftraggeber oder auf dessen Anweisung.

  15. Ist für die Aufstellung eines Untendrehers ein Autokran notwendig, so wird dieser gegen gesonderten Nachweis berechnet.

  16. Bei Übergabe muss ein unterschriftsberechtigter Mitarbeiter die Leistung abnehmen.

  17. Montagen und Demontage nur am Tag innerhalb der regulären Arbeitszeiten (07:00 bis 17:00, Montag - Freitag). Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gegen gesonderten Nachweis.

  18. Aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren kann die Montage- und Demontagezeit sich erheblich verlängern und der Zeitpunkt der betriebsbereiten Übergabe sich deutlich verzögern. Ein Fixtermin für die betriebsbereite Bereitstellung des Krans ist deshalb nicht möglich. Entstehende Folgekosten können nicht geltend gemacht werden. Wir empfehlen eine entsprechende Terminierung und Kommunikation vor der Auftragsvergabe bzw. Ausführung.

  19. Der Auftraggeber stellt Prüfgewichte für eine Lastprobe.

  20. Sollten nachträglich Störkanten oder Hindernisse einen größeren Autokran erfordern, wird dies gesondert berechnet.

  21. Die Wartungs- und Bedienvorschriften des Herstellers gemäß Krandokumentation sind einzuhalten. Gewaltschäden, Beschädigungen durch unsachgemäße Bedienung oder unterlassene Wartung sind nicht durch die Versicherung gedeckt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  22. Sollten im Schwenkbereichs des Krans Gleisen oder Stromleitungen vorhanden sein, ist eine Genehmigung des Betreibers vorzuweisen. Eine kostenpflichtige Arbeitsbereichsbegrenzung kann eingebaut werden.

  23. Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Vorschriften (bspw. Deutschen Bahn oder BG) sind einzuhalten.

  24. Anschlag- und Lastaufnahmemittel gehören nicht zum Lieferumfang des Krans und können gegen Entgelt gestellt werden.

  25. Eine wind- oder wetterbedingte Absage oder Verlegung der Montage bzw. Demontage ist möglich. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  26. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbartem Datum und unabhänging von der funktionsfähigen Bereitstellung des Krans (bspw. Wartezeit aufgrund Unmöglichkeit der Montage). Die Mietzeit endet mit der Demontage und nicht mit der Freimeldung.

  27. Die Miete ist monatlich und vorab zu entrichten. Die Mietbasis beträgt 170 Stunden und erhöht sich um 1/170 pro Stunde bei Mehrnutzung.

  28. Folgekosten aufgrund von Verzögerungen bei der Montage oder Demontage bzw. Mietminderung bei Stillstand können nicht geltend gemacht werden.

  29. Die Füllstände der Schmierstoffe sind durch den Mieter regelmäßig zu prüfen. Niedrige Stände sind zum Auffüllen an den Vermieter zur melden.

  30. Seile (Katzseile, Hubseile, etc.) sind nicht von der Maschinenbruchversicherung gedeckt.

  31. Sollte der Kran nicht zum vereinbarten Mietbeginn montiert werden können, fallen Bereitstellungskosten i. H. v. 75 % der vereinbarten Miete an.

Diese Bedingungen müssen an allen notwendigen Montagetagen erfüllt sein. Ausfallbedingte Folgekosten können wir nicht übernehmen. Wir behahlten uns einen Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung vor.

Weitere Informationen (Stromanschlüsse, Sicherheitsabstände) erhalten Sie auf unsere Webseite unter unter www.holzhauser.info.

https://www.holzhauser.info/?page=BaustellenvorbereitungKrane-AllgemeineHinweise
https://www.holzhauser.info/?page=BaustellenvorbereitungKrane-Stromanschluss
https://www.holzhauser.info/?page=TechnischeDatenblaetterPotainKraene

 

Verbindliche Freimeldung und Terminänderungen sind ausschließlich schriftlich an kran@holzhauser.info zu schicken.